VERLÄNGERUNG DER REHASPORTVERORDNUNGEN WÄHREND CORONA
Liebe Rehasportler,
die bestehenden Verlängerungsregelungen von Rehasportverordnungen der gesetzlichen Krankenkassen werden nochmals wie folgt erweitert.
Im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56 (Rehasport):
Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligt wurden bzw. noch werden, wird die Anspruchsdauer automatisch um 6 Monate verlängert.
Nach dem 31.03.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56:
Für nach dem 31.03.2021 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.